Schadensersatz für Höchstbietenden bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2014 (Az.: VIII ZR 90/14) ist der Anbieter einer eBay-Auktion gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig, wenn er das Angebot vorzeitig beendet, um die angebotene Sache anderweitig zu veräußern. Dies gilt auch dann, wenn die Auktion noch länger als 12 Stunden läuft. Das Angebot sei im zugrundeliegenden Verfahren entgegen der Auffassung des Beklagten insbesondere nicht unverbindlich gewesen. Gründe für eine nach den eBay-AGB berechtigte Angebotsrücknahme hätten nicht vorgelegen.

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