Dividenden, die Körperschaften aus Beteiligungen vereinnahmen, sind grundsätzlich steuerfrei (§ 8b KStG). Künftig gibt es keine Steuerfreiheit mehr bei sog. „kleinen Beteiligungen“ (Beteiligung < 10 %). Informieren Sie sich rechtzeitig über Details zu der Neuregelung.
- On November 19, 2015
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KörperschaftenUnternehmen/Arbeitgeber
Keine Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden mehr
Tags: 10%DividenenStreubesitzdividenden
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