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Arbeitnehmer und Verbraucher


Unsere Rechtsberatungsleistungen erstrecken sich auch auf die steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen von Arbeitnehmern und Verbrauchern.

Unsere rechtliche Beratung umfasst schwerpunktmäßig

  • Arbeitsrecht sowie
  • Kaufvertragsrecht

 

Unsere steuerliche Beratung umfasst die Unterstützung

  • bei Abgabe der jährlichen Steuererklärung

Als Arbeitnehmer sind Sie unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklräung befreit. Ob dies der Fall ist, hängt u.a. von Ihren Einkunftsarten und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab. Aber selbst ohne Verpflichtung kann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihnen steuerlich ansetzbare Kosten angefallen sind. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Sachverhalte, die zumeist steuerliche Anerkennung finden können, z.B.:

– beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungen), die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber nicht ersetzt wurden

– Kosten einer doppelten Haushaltsführung

– beruflich veranlasste Fortbildungen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber nicht ersetzt wurden

– Einzelfahrtabrechnung für Fahrten von Wohnung zu Ihrer 1. Tätigkeitsstätte mit einem überlassenen Firmenwagen oder gar Ansatz eines Fahrtenbuchs statt 1%-Pauschalmethode

– Beruflich veranlasste Umzugskosten und ggf. weitere Aufwendungen

– Aufwendungen für Privatschulen zur Ausbildung des Kindes

– Aufwendungen für den Unterhalt unterhaltsberechtigter Personen

– Krankheitskosten und ähnliche außergewöhnliche Belastungen

– Scheidungskosten

– Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Sie haben solche Sachverhalte, die bereits einige Jahre zurückliegen und haben noch keine Steuererklärung abgegeben?

Dann rufen Sie uns an, damit wir klären können, ob die Abgabe sinnvoll und noch möglich ist, denn die Abgabefrist beträgt grundsätzlich 4 Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (Beispiel: Für das Jahr 2013 können Steuererklärungen noch bis zum 31.12.2017 eingereicht werden).

  • die Beratung zu besonderen Fällen oder Lebenssituationen

– Scheidung

– Erbschaft oder vorweggenommene Erbfolgeregelung

– Wechsel der Einkunftsart

– Unterhalt

– Behandlung „besonderer“ Einkünfte wie Abfindungenetc.