Inlandstöchter

Betriebsstätten und Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen


Sie wollen in Deutschland tätig werden? Wir bieten Ihnen zivilrechtliche- und steuerliche Beratung aus einer Hand.

  • Gründung und Anmeldung
  • Laufender Betreuung der Finanzbuchführung [Erfahren Sie mehr]
  • Lohnabrechnung für Mitarbeiter und „Ex-Patriates“ und Beachtung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und dem Sozialversicherungsrecht [Erfahren Sie mehr]
  • Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Berichterstattung