Keine Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden mehr

Dividenden, die Körperschaften aus Beteiligungen vereinnahmen, sind grundsätzlich steuerfrei (§ 8b KStG). Künftig gibt es keine Steuerfreiheit mehr bei sog. „kleinen Beteiligungen“ (Beteiligung < 10 %). Informieren Sie sich rechtzeitig über Details zu der Neuregelung.

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