Jahresabschluss

Wir erstellen für buchführungspflichtige Unternehmen handelsrechtliche Jahresabschlüsse

Sofern Sie bereits nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzierungspflichtig sind, leiten wir hieraus die Ergebnisse nach steuerrechtlichen Vorschriften ab. Dies entweder mittels eigener Steuerbilanz oder per Überleitungsrechnung.

Wenn Sie nur nach steuerrechtlichen Vorschriften bilanzierungspflichtig sind, stellen wir Ihre Steuerbilanz nach den steuerlichen Vorschriften auf.

Selbstverständlich erstellen wir auch die verpflichtend an die Finanzverwaltung zu übermittelnde E-Bilanz.

Nicht-bilanzierende Unternehmer ermitteln Ihren Gewinn nach der sog. Einnahmenüberschussrechnung (kurz „EÜR“). Auch hierbei unterstützen wir Sie.

Aus den Jahresabschlussergebnissen leiten wir die betrieblichen Steuererklärungen ab:

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Ergänzend erstellen für die Ertragsteuerlichen Erklärungen für Sie

  • Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuer
  • Feststellungserklärungen (z. B. für Personengesellschaften / Gemeinschaften)

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de