Wechselseitige Verfügungen in gemeinschaftlichm Testament können in wirksame Einzeltestamente umgedeutet werden

Auch wechselbezüglich gewollte Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments können in ein Einzeltestament des anderen Ehegatten umgedeutet werden (OLG München vom 23.07.2014, 31 Wx 204/14).

Das OLG München kann sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1987 (IVa ZR 74/86) stützen. Bereits dort hat der Bundesgerichtshof die Umdeutung einer vom unverheirateten Erblasser eigenhändig ge- und unterschriebenen Erklärung eines “gemeinsamen Testaments der Partner einer Lebensgemeinschaft” in ein einseitiges Testament gemäß § 140 BGB vorgenommen.

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