X

Laufende Tätigkeiten für Freie Berufe

Laufende Tätigkeiten für Freie Berufe


Die Beratung der „Freien Berufe“ ist eines unserer Spezialgebiete. Wir stehen Ihnen bei allen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse zu den nachfolgenden freien Berufen:

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Patentanwalt
  • Ingenieur
  • Architekt
  • Steuerberater
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten
  • Physiotherapeuten
  • Journalisten

Unser Leistungsspektrum für freie Berufe umfasst:

Finanzbuchführung

Wir führen Ihre Aufzeichnungen für die Einnahmen-/Überschussrechnung

  • Vor der Übernahme:
    Wir besprechen die Besonderheiten Ihres Geschäfts und vereinbaren u.a. die Form der Beleg- und Bankdatenlieferung. Gerne bieten wir Ihnen die elektronische Übermittlung Ihrer Belege an, damit diese revisionssicher bei uns im Rechenzentrum hinterlegt und abrufbar sind.

 

  • Die laufende Buchhaltung:
    Wir führen Ihre Aufzeichnungen und erfüllen Ihre steuerlichen Pflichten. Mit unseren Basisauswertungen behalten Sie den Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes. Besondere Auswertung und Kostenrechnung richten wir gerne für Sie ein. Auch hier können Sie entscheiden, wie Sie Ihre Auswertungen erhalten: Per Post, per email oder über unser Auswertungsportal.

 

  • Mahnwesen:
    Wenn Sie wünschen, kümmern wir uns zusätzlich um Ihr Mahnwesen, welches wir direkt aus der Buchhaltung steuern können. So können Sie sicher sein, dass Zahlungsziele eingehalten werden, und die Liquiditätssteuerung Ihres Betriebes funktioniert.

 

  • Betriebswirtschaftliche Beratung:
    Auf der Grundlage einer guten Buchhaltung können wir Ihnen betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Gemeinsam mit Ihrem Wissen analysieren wir Erlöse und Kosten. Basis ist idealerweise eine eingerichtete Kostenrechnung.

 

Lohnbuchhaltung-/ Gehaltsabrechnung

Lohnbuchhaltung ist anspruchsvoll, da viele Bereiche von arbeits-, sozialversicherungs- bis hin zu Steuerrecht abgedeckt werden müssen. Das erfordert viel Know-How. Die Stolper- und Haftungsfallen für Arbeitgeber sind weit gestreut.

  • Vor der Übernahme:

Wir bieten einen Quick-Check Ihrer Arbeitsverträge zur Aufdeckung rechtlicher Problemfelder. Bei größeren Löhnen besprechen wir im Vorfeld die Datenlieferung und Datenschnittstelle, damit einer effizienten und für Sie kostengünstigen Lohnabrechnung für Sie und für uns nichts im Wege steht.

  • Laufende Abrechnung:

Sie haben die Wahl, die Abrechnungen und Auswertungen in Papier, per email zur Weiterverarbeitung oder Online über unser gesichertes Portal zu erhalten. In jedem Fall haben Sie die vollen Überblick. Dazu bieten wir optional auch ein Arbeitnehmer-Portal, in dem Ihre Mitarbeiter Ihre Brutto-/Netto-Abrechnungen und Bescheinigungen online einsehen und herunterladen können. Das spart Papier, Porto, Zeit und Rückfragen. Sie brauchen eine Buchungsliste zum Import für Ihre Finanzbuchhaltung? Auch dies ist möglich als csv, Excel oder in Datev-Format.

  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen:
    Wir treffen Vorbereitungen und klären mit den Prüfern Sachverhalte, so dass Sie sich weiter Ihrem Tagesgeschäft widmen können.

Einnahmeüberschussrechnung und betriebliche Steuererklärungen

  • Grundsätzliches:

Die Einnahmeüberschussrechnung und die betrieblichen Steuererklärungen ergänzen unsere Buchhaltungsleistungen. Dabei ist der Einnahmeüberschussrechnung mehr als nur notwendiges Übel. Gerade im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe und Gläubigerinformationen stellt sie ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Unternehmenslage dar.

  • Vor der Einnahmeüberschussrechnung:

Sofern wir die Buchhaltung für Sie erstellen, nehmen wir die wesentlichen Abschlussarbeiten selbständig für Sie vor; ansonsten besprechen wir die Datenübernahme sowie wichtige Sachverhalte des zurückliegenden Jahres.

  • Nach der Einnahmeüberschussrechnung:
    Zur Finalisierung der Einnahmeüberschussrechnung besprechen wir Gestaltungsoptionen ausführlich. Hierzu nehmen wir uns Zeit für Erläuterungen, steuerliche Risiken und künftige Planungen.

 

Laufende Steuerberatung

  • Ergänzen Sie unsere laufenden Dienstleistungen durch unsere fortlaufende Steuerberatung. Wir weisen Sie in diesem Rahmen auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen hin.

Ihr besonderer Vorteil: Von uns betreute Dauermandaten im Bereich Lohn- und Finanzbuchhaltung gewähren wir Vorteilskonditionen für Rechts- und Steuerberatung*

*) Vorteilskonditionen erhalten Sie auf unsere allgemeinen Stundensätze der Berufsträger, sofern dies gesetzlich zulässig ist.