Steuerstrafrecht – Beratung vor und nach der Tatentdeckung
Nicht jede Steuerverkürzung ist eine Straftat. Wir leisten Beistand in schwierigen steuerstrafrechtlichen Verfahren zur Wahrung ihrer Rechte. Auch hier kommt Ihnen natürlich die Verknüpfung von Rechts- und Steuerberatung zu Gute. Denn die Aufarbeitung des gesamten Sachverhalts ist ohne die Kenntnis der steuerrechtlichen Einordnung kaum möglich.
- Im Vorfeld
Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Straftat, Berechnung potentiell hinterzogener Steuern. - Außergerichtliches Verfahren
Entscheidend ist bei einer Offenlegung einer Steuerstraftat die Vollständigkeit der Angaben, um die Chance auf Straffreiheit zu erhalten. Diese Aufarbeitung ist nicht immer einfach. Wir übernehmen die Deklaration und Kommunikation mit dem Finanzamt. - Gerichtliches Verfahren
Beistand im Falle eines gerichtlichen Steuerstrafverfahrens.