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Sanierungskosten für Hausbesitzer

Auch für Objekte, mit denen keine Vermietungseinkünfte erzielt werden, können Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen steuerliche Berücksichtigung finden. Neben den Handwerkerleistungen kommen insb. auch außerordentliche Belastungen in Frage, wenn eine Sanierung aus zwingenden Gründen zum Schutz von Gesundheit o.ä. notwendig ist.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater