Erben und Vererben – Regelungen vor dem Erbfall zum Vorteil aller Beteiligten
Rechtzeitige Regelungen zur Vermögensübertragung sind nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht sinnvoll. Wenn Sie Ihr Lebenswerk sichern oder einfach nur Ihr Familienwohnheim ohne Streitigkeiten an nachfolgende Generationen weitergeben wollen, warten Sie nicht zu lange.
- Übertragung vor dem Erbfall
Vermögensübertragung vor dem Erbfall sind vielfältig gestaltbar, um familiäre Konflikte zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen. Wir zeigen die verschiednen Gestaltungsmöglichkeiten für Privat- als auch Betriebsvermögen auf. - Verfügung zum Erbfall
Nutzen Sie testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. Vermächtnisse, Berliner Testament, Erbvertrag, Auflagen etc. - Erbschaft
Begleitung bei Annahme, Ausschlagung und Anfechtung von Erbschaften, Übernahme der steuerlichen Pflichten (Anmeldung der Erbschaft beim Finanzamt) - Erbauseinandersetzung: Begleitung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften (Vermögensbewertung und -aufteilung, Anfechtung)