Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wir kennen beide Perspektiven und begleiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Belangen.
Gemeinsam entwickeln wir zeitgemäße Arbeitsverträge, Dienstwagenrichtlinen, Reisekostenrichtlinien oder variable Vergütungsmodelle und Pensionszusagen.
Sofern wir für Ihr Unternehmen die Lohn-/Gehaltsabrechnungen übernehmen sollen, bieten wir in diesem Rahmen auch einen Quick-Check Ihrer Arbeitsverträgen an. Unabhängig davon profitieren Sie auch hier von unserer Kombination aus Steuerberater und Rechtsanwalt.
- Vor der Anstellung
Erstellung / Überprüfung von Arbeitsverträgen und (in Einzelfällen) Prüfung SV-Status - Während der Beschäftigung
Überprüfung bestehender Arbeitsverträge, Erstellung von Betriebsvereinbarungen,
Begleitung bei der Einführung von Vergütungsmodellen und betrieblicher Altersversorgung (bAV) - Bei Umstrukturierung
Klärung sämtlicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Begutachtung auf Grundlage BetrVG - Vor und nach der Kündigung
Beurteilung rechtmäßiger Kündigungen, Begleitung und Verhandlung bei Aufhebungsverträgen
Bei allen arbeitsrechtlichen Überlegungen haben wir zudem steuerrechtliche Auswirkungen im Blick. So beraten wir auch im Hinblick auf die Ausnutzung günstiger Pauschalbesteuerungen von Sachbezügen oder die Ausnutzung steuerfreier Erstattungen.
Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung von Vergütungsmodellen (Boni und Tantiemen) haben, um die Effizienz zu erhöhen ohne die Motivation Ihrer Belegschaft zu unterminieren.