Steueränderungsgesetz 2015 vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2015 am 24.9.2015 beschlossen. Der Bundesrat wird sich noch im Oktober damit befassen.

Wesentliche Änderungen bei den einzelnen Steuerarten sind nachfolgend kurz aufgeführt.

Einkommensteuer:

  • Anpassung der Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG)
  • Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen nur unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Absatz 1a EStG)

Körperschaftsteuer:

  • Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG)
  • Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen

Umsatzsteuer:

  • Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunktes des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14c Absatz 1 UStG
  • Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

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