Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2015 am 24.9.2015 beschlossen. Der Bundesrat wird sich noch im Oktober damit befassen.
Wesentliche Änderungen bei den einzelnen Steuerarten sind nachfolgend kurz aufgeführt.
Einkommensteuer:
- Anpassung der Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG)
- Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen nur unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Absatz 1a EStG)
Körperschaftsteuer:
- Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG)
- Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen
Umsatzsteuer:
- Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunktes des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14c Absatz 1 UStG
- Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen