Der BFH (Az B 85/13) hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung.
Betroffene Unternehmen sollten Bescheide offen halten und AdV beantragen. Gerne unterstützen wir hierbei.
Der BFH (Az B 85/13) hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankenregelung.
Betroffene Unternehmen sollten Bescheide offen halten und AdV beantragen. Gerne unterstützen wir hierbei.
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