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Zeitwertkonten auch für GGF

Beim BFH sind mehrere Verfahren anhängig (z.B. VI R 23/13), die sich mit der Frage beschäftigen, ob auch Geschäftsführer (und GGF) Zeitwertkontenvereinbarungen mit steuerlicher Wirksamkeit treffen können. Mehrer Finanzgerichte haben dies bereits bejaht.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater