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Umsatzsteuer bei Hörbüchern ab 1.1.2015

Der Steuersatz für Hörbücher sinkt ab dem 1.1.2015 grundsätzlich auf 7 % (ermäßigter Steuersatz).

Damit werden Hörbücher den entsprechenden Druckerzeugnissen grundsätzlich gleichgestellt.

Voraussetzung ist, dass das Hörbuch sich auf einem Speichermedium befindet (CD, DVD, USB-Stick o.ä.).

Nicht begünstigt sind insb.:

– Hörspiele
– Hörzeitschriften
– auf elektronischem Wege übermittelte Hörbücher (Download)

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater