Seit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte grundsätzlich einem begünstigten pauschalen Abgeltungssteuersatz von (25 % + SolZ). In § 32d Abs. 2 EStG sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach denen unter anderem Zinserträge für Darlehen unter nahen Angehörigen nicht abgeltend … Weiterlesen
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Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Abgeltungssteuer auf solche Zinserträge von nahen Angehörigen nicht anwendbar, es hat eine Versteuerung nach dem persönlichen (meist höheren) Steuersatz zu erfolgen. Hiergegen ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig (VIII R 8 / 14). … Weiterlesen