Für die Zuordnung von Wertpapieren eines Gesellschafters zum gewillkürten (Sonder-)betriebsvermögen ist es erforderlich, dass die Einlage gegenüber dem Finanzamt unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar angezeigt und/oder durch eine Festschreibung der Einbuchung unveränderlich dokumentiert wird (FG Köln, Urteil v. 24.3.2015 – 1 … Weiterlesen