Nachtarbeitnehmer haben bei fehlenden tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 25% auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise … Weiterlesen