Auch hier gibt es die neue richtungsweisende Rechtsprechung des BFH zu beachten, die Bezug nimmt auf Ermittlung der Wertgrenze von € 110,–. Demnach sind nicht mehr alle Kosten der Betriebsveranstaltung einzurechnen. Maßgebend sind Kosten, die zu einer persönlichen Bereicherung im … Weiterlesen