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Strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015

Die Strafbefreiende Selbstanzeige wird – aller Voraussicht nach – ab 1.1.2015 nochmals verschärft.

Hierzu liegt nun ein neuer Gesetzesentwurf vor, der einige Verschärfungen enthält. Allen voran die Ausweitung der Strafverfolgungsverjährung auf 10 Jahre.

Zudem wird das Gesetz u.a. um weitere Sperrgründe ergänzt, die eine Strafbefreiung verhindern.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Steuerhinterziehung eine Straftat ist, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird.

Unabhängig davon, dass wir allen Steuerpflichtigen dringend zur Steuerehrlichkeit raten, empfehlen vor dem Hintergrund der anstehenden Verschärfungen, Voraussetzung und Folgen einer Selbstanzeige prüfen zu lassen.

Nachrichtlicher Hinweis: Der Bundestag hat nach der Beratung durch den Finanzausschuss im Dezember über diese Gesetzesänderung entschieden. Demnach treten die verschärften Regelungen ab dem 1.1.2015 in Kraft.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater