Neues zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Schornsteinfeger und Haustiere

Für haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen – können unter weiteren Voraussetzungen – steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:
Kosten für:
Gesamtansatz
maximal
Ersparnis
maximal
haushaltsnahe Minijobs mit Haushaltsscheckverfahren (20 % von höchstens)
2.550 €
510 €
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-hältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Aufwendungen bei Unterbringung im Heim (20 % von höchstens)
20.000 €
4.000 €
Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitsleistung von höchstens)
6.000 €
1.200 €
Gesamt:
28.550 €
5.710 €

Neues zur Betreuung eines Haustieres: Mit Urteil vom 3.9.2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres – im entschiedenen Fall einer Hauskatze – als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann.

Schornsteinfegerleistungen: Zuletzt hat die Finanzverwaltung Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau sowie andere technische Prüfdienste von Schornsteinfegern nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Nunmehr werden diese Aufwendungen aufgrund eines neuen BFH Urteils wieder in vollem Umfang anerkannt.


Die Kommentarfunktion ist geschlossen.