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neue GWG Grenze 800 Euro ab 2018 geplant

Die große Koalition hat sich auf steuerliche Entlastungen und zusätzliche Investitionsanreize für den Mittelstand geeinigt. Vom 1. Januar 2018 an sollen Betriebe Ausgaben für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wie Büromöbel, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben können. Bisher gelten 410 Euro als Obergrenze.

Sebastian Frick: Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater Kontakt: s.frick@hsr-rechtundsteuern.de 0611-18174395