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    Categories: GrundbesitzPrivatpersonen

Erbschaftsteuer: Freibeträge für Steuerausländer rechtswidrig

Der EUGH hat wiederholt entschieden, dass die deutschen Rechtsvorschriften, wonach bei der Erschaft/Schenkung einer Immobilie Ausländern geringere erschaftsteuerliche Freibeträge gewährt werden als unbeschränkt Steuerpflichtigen, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen (EuHG, Urteil v. 4.9.2014 – C-211/13).

Im Ausland ansässige Erben / Beschenkte sollten dher unbedingt Einspruch einlegen gegen einen erhaltenen Erbschaftsteuerbescheid.

Zu beachten sind dabei die Einspruchsfristen von einem Monat ab Zugang des Bescheids.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater