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BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen

Das BMF hat in einem Schreiben vom 14.10.15 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen zu nachfolgenden Punkten Stellung genommen:

  • Was fällt unter den Begriff der Betriebsveranstaltung?
  • Was sind einem Arbeitnehmer individuell zurechenbare Zuwendungen und was gehört zum „Veranstaltungsrahmen“?
  • Wer ist Arbeitnehmer?
  • Wie ist der Freibetrag von 110 € zu berechnen?
  • Wie erfolgt die Besteuerung ?
  • Was geschieht mit Reisekosten, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung anfallen?

Sprechen Sie uns vor der Durchführung von Betriebsveranstaltungen an, um ggf. die Budgetplanung entsprechend zu gestalten.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater