Grundsätzlich gilt für elittene Verluste aus Kapitalvermögen, dass diese nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden können (§ 20 Abs. 6 EStG). Dies gilt zumindest nach derzeitiger Rechtslage dann, wenn die Kapitaleinkünfte nicht anderen Einkunftsarten (z.B. dem Betriebsvermögen eines … Weiterlesen
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Gem. dem jüngsten BFH-Urteil (Az I R 48/11) können Betriebsstättenverluste in Deutschland berücksichtigungsfähig sein, wenn diese final sind und im Belegenheitsstaat der Betriebsstätte aus tatsächlichen Gründen keine Berücksichtigung mehr erfolgt bzw. erfolgen kann.