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Elektr. erbrachte Dienstleistungen: Änderung des Leistungsortes

Wie vielen Unternehmen, die im internationalen Umfeld tätig sind, bekannt ist, ändert sich für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Endverbraucher (Nicht-Unternehmer im Sinne des UStG) ab 1.1.2015 der Leistungsort.

Es ist daher genau zu prüfen, welche elektronischen erbrachten Dienstleistungen hiervon betroffen sind.

Wenn Sie solche Dienstleistungen erbringen, können Sie sich ab dem 1.10.2014 für MOSS (Mini-One-Stop-Shop) registrieren.

Einen Leitfaden zu MOSS finden Sie hier.

Christian Schulz: Dipl.-Volkswirt, Steuerberater