Blechschäden betreffen nicht grundlegende Fahrzeugstrukturen

Als «Blechschäden» werden umgangssprachlich laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.2014 (Az.: I-3 U 10/13) und damit nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont Schäden bezeichnet, die, bezogen auf das Gesamtfahrzeug, an der Fahrzeugoberfläche bleiben und eine Betroffenheit grundlegender Fahrzeugstrukturen weder beim … Weiterlesen