Beruflich bedingte Krankheitskosten sind Werbungskosten

Nach einem aktuellen Urteil des FG RLP sind Krankheitskosten Werbungskosten, wenn ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf besteht.
Im zu beurteilenden Fall ging es um die Behandlung einer psychischen Erkrankung deren Ursache Mobbing des Vorgesetzten war.
Das Urteil ist günstig für Steuerpflichtige, da der Ansatz von Werbungskosten weitgehender ist, als ein möglicherweise in Frage kommender Sonderausgabenabzug.

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